Menü

Suchformular:

Nur noch Bedarfsausweis für kleine Gebäude

Nur bis Ende September 2008 konnten Eigentümer kleiner Gebäude zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsbasierten Energieausweis wählen.

Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

Die energetische Qualität von kleinen Gebäuden lässt sich mit einem Bedarfsausweis viel präziser ermitteln. Stellt man stattdessen einen Verbrauchsausweis aus, kann die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden.

Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Für Eigentümer ist der Bedarfsausweis ratsam. Er bietet eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung.

Beim Bedarfsausweis begutachtet der Fachmann die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren – vor Erstellung des Ausweises - an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität des angebotenen Energieausweises. Am besten, man beauftragt einen zugelassenen Aussteller, z. B. einen Energieberater vom Deutschen Energieberaternetzwerk e. V. Neben der Vor-Ort-Energieberatung und der Ausstellung von Energieausweisen bieten diese weitere Leistungen wie z. B. Blower-Door-Messungen (Verfahren zur Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes) oder Thermografie-Aufnahmen (Aufnahmeverfahren zur Darstellung von Wärmestrahlung) an.

Um Beratungsstellen in Ihrer Region zu finden, nutzen Sie einfach unsere postleitzahlgestützte Energieberatersuche.