In Vorbereitung: EnEV 2012
Novelle der Energieeinsparverordnung: In ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung bereits Ende 2010 angekündigt, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt werden soll.Auch wenn ein erster Entwurf voraussichtlich erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten ist, so kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an Neubauten erneut deutlich steigen werden.
Im Oktober 2009 ist die heute gültige EnEV 2009 in Kraft getreten. Die damals neue, deutlich verschärfte Energieeinsparverordnung wird wahrscheinlich bereits im nächsten Jahr durch eine weitere Novelle abgelöst werden. Denn bereits 2007 wurde im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogrammes (IKEP) durch die Bundesregierung beschlossen, das Anforderungsniveau weiter anzuheben, und zwar verglichen mit der EnEV 2007 um noch einmal 30 %. Handlungsbedarf entsteht aber auch durch die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2010), welche die Europäische Union im Sommer 2010 beschlossen hat. Diese fordert die Einführung verschärfter Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden und ist bis Juli 2012 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU-Gebäuderichtlinie ist es, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU zu leisten.
Was fordert die neue EU-Gebäuderichtlinie?
Nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie soll es zukünftig „mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis“ geben. Hierzu gehört eine Veröffentlichung des Energiekennwertes in kommerziellen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen. Neu eingeführt werden soll auch die Verpflichtung, den Energieausweis Käufern bzw. Mietern beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages nicht nur vorzulegen, sondern auszuhändigen.
Im Zusammenhang mit den Modernisierungsempfehlungen soll der Energieausweis künftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten. Neben denen für eine umfassende Sanierung soll es auch Vorschläge zu einzelnen Bauteilen geben, die unabhängig von einer Komplettsanierung durchführbar sind.
Zur Qualitätssicherung sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise zu implementieren. Die Ausstellung der Energieausweise soll ausschließlich durch unabhängige, qualifizierte und/oder zugelassene Experten erfolgen. Eine aktuelle Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit stets zugänglich sein.
Erweitert wird auch die Pflicht, den Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auszuhängen, sofern die Nutzfläche größer als 500 Quadratmeter ist.
Deutlich verschärft werden die Anforderungen an Neubauten: Ab 2021 soll durch die Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass Neubauten als Niedrigstenergiehäuser gebaut werden, bei denen der Energiebedarf bei fast Null liegt. Auch alle Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden, sollen diesem Standard ab 2019 entsprechen, es sei denn, die Maßnahme wäre ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll.

